Im Gespräch mit dem Tages Anzeiger habe ich meine Einwände formuliert, die ich hier etwas ausführlicher zusammenfasse:

Informationelle Selbstbestimmung: Sicherheit by Design statt by Goverance

Der aktuelle Entwurf setzt auf Strafrecht als Schutzwall: Unbefugter Zugriff ist strafbar. Aber Zugriff haben grundsätzlich alle Leistungserbringer auf alle Dossiers. Das ist Governance. Was es bräuchte, ist Design, also Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mit Kontrolle beim Individuum, ähnlich wie bei verschlüsselten Messengern. Mit der Möglichkeit, diese Kontrolle zu delegieren: zum Beispiel an Angehörige, die Hausärztin oder eingeschränkt an Notaufnahmen. Auch wer die Kontrolle nicht selbst übernehmen möchte, soll vom E-GD profitieren können. Aus einer zeitgemässen Cybersicherheits- und Datenschutzperspektive ist das kein Luxus, sondern ein Muss.

Einwilligung und Freiwilligkeit: das Timing stimmt nicht

Die Kantone sollen der Bevölkerung per Brief die Opt-Out-Frage stellen. 45 Tage Widerspruchsfrist, danach entsteht automatisch ein leeres Dossier. Das Problem: Gerade für junge, gesunde Menschen können Jahre vergehen, bevor es zum ersten Kontakt mit einem Leistungserbringer kommt. Die Frage von der E-GD-Eröffnung vom tatsächlichen Gebrauch so weit zu entkoppeln ist kontraproduktiv. Besser wäre, die Opt-Out-Abfrage beim nächsten Kontakt mit einem Leistungserbringer zu verankern, ohne dabei irgendetwas zu verlieren.

Interoperabilität: die vernachlässigte Grundvorussetzung

Ein E-GD ist nur so gut wie die Daten, die darin fliessen. Wenn Leistungserbringer ihre digitale Kommunikation nicht auf Basis verbindlicher, offener Standards betreiben, bleibt das schönste Dossier leer und nutzlos. Interoperabilität ist keine technische Fussnote, sie ist die Voraussetzung für jeden echten Mehrwert. Der aktuelle Entwurf geht da zwar in die richtige Richtung, aber zu wenig explizit.

Was jetzt?

Ich plädiere für einen Marschhalt der Gesetzgebung und den Start eines offenen, transparenten Partizipationsprozess, analog zur E-ID, der parallel zur Gesetzgebung als realitätsnahe Grundlage mit echten Machbarkeitstests auf der Basis von Open Source Software dient. Der Gesetzgebungsprozess darf nicht so abstrakt bleiben, dass er am Ende nicht mit dem gewünschten Ergebnis übereinstimmt. Und er muss einer allfälligen Volksabstimmung standhalten. Das E-GD hat grosses Potential. Aber Potential reicht nicht.

Artikel Tages-Anzeiger und Kommentar von Quentin Schlapbach.