Das Terrorismus-Gesetz ist für einen Rechtsstaat unwürdig und gefährlich
Mit dem Terrorgesetz macht die Schweiz einen Schritt weg vom Rechtsstaat, hin zum Polizeistaat. Das Anliegen des Gesetzes mag verlockend klingen. Wer ist schon dagegen, etwas gegen Terrorismus zu unternehmen?
Der Begriff Terrorismus ist aber höchstgradig schwammig, wird gerne als Killerargument ins Feld geführt und kann willkürlich angewendet werden. Genau das tun autoritäre Polizeistaaten.
Die UNO-Menschenrechtskommission warnt vor dem Schweizer Gesetz, das unpräzise formuliert sei; es öffne willkürlichen Freiheitsentzügen Tür und Tor. Der Menschenrechtsbeauftragte des Europarates kritisiert das Gesetz, es entspräche in etlichen Punkten nicht den Menschenrechten. Oder der Schweizer UN-Sonderberichterstatter für Folter Nils Melzer: er nennt das Gesetz unprofessionell, untauglich und gefährlich.
Es geht nicht an, dass Menschen ohne richterlichen Beschluss mit Hausarrest weggesperrt werden, bevor sie eine Tat begangen haben!
Auch ich bin für die Bekämpfung aller Formen von Terrorismus, aber nur mit Instrumenten, die eines Rechtsstaates würdig sind. Die Mittel, die das neue Terrorgesetz vorsieht, sind es nicht. Es geht nicht an, dass Menschen ohne richterlichen Beschluss mit Hausarrest weggesperrt werden, noch bevor sie eine Straftat begangen haben! Auch Kinder sollen nicht verschont werden. Die Altersgrenze für das Verhängen von Massnahmen beträgt 12 bzw. 15 Jahre. Das verstösst klar gegen die Kinderrechte.
Zur Terrorbekämpfung braucht es umfassende Präventionsmassnahmen, zum Beispiel gegen Radikalisierung. Genau diese sind aber im Gesetz nicht vorgesehen.
Freiheit und Rechtsstaat gehören zu einer gesunden Demokratie, die die Menschenrechte für alle garantiert. Wem diese Grundwerte wichtig sind, stimmt am 13. Juni NEIN zum Terrorismusgesetz.Mit dem Terrorgesetz macht die Schweiz einen Schritt weg vom Rechtsstaat, hin zum Polizeistaat. Das Anliegen des Gesetzes mag verlockend klingen. Wer ist schon dagegen, etwas gegen Terrorismus zu unternehmen?
Der Begriff Terrorismus ist aber höchstgradig schwammig, wird gerne als Killerargument ins Feld geführt und kann willkürlich angewendet werden. Genau das tun autoritäre Polizeistaaten.
Die UNO-Menschenrechtskommission warnt vor dem Schweizer Gesetz, das unpräzise formuliert sei; es öffne willkürlichen Freiheitsentzügen Tür und Tor. Der Menschenrechtsbeauftragte des Europarates kritisiert das Gesetz, es entspräche in etlichen Punkten nicht den Menschenrechten. Oder der Schweizer UN-Sonderberichterstatter für Folter Nils Melzer: er nennt das Gesetz unprofessionell, untauglich und gefährlich.
Es geht nicht an, dass Menschen ohne richterlichen Beschluss mit Hausarrest weggesperrt werden, bevor sie eine Tat begangen haben!
Auch ich bin für die Bekämpfung aller Formen von Terrorismus, aber nur mit Instrumenten, die eines Rechtsstaates würdig sind. Die Mittel, die das neue Terrorgesetz vorsieht, sind es nicht. Es geht nicht an, dass Menschen ohne richterlichen Beschluss mit Hausarrest weggesperrt werden, noch bevor sie eine Straftat begangen haben! Auch Kinder sollen nicht verschont werden. Die Altersgrenze für das Verhängen von Massnahmen beträgt 12 bzw. 15 Jahre. Das verstösst klar gegen die Kinderrechte.
Zur Terrorbekämpfung braucht es umfassende Präventionsmassnahmen, zum Beispiel gegen Radikalisierung. Genau diese sind aber im Gesetz nicht vorgesehen.
Freiheit und Rechtsstaat gehören zu einer gesunden Demokratie, die die Menschenrechte für alle garantiert. Wem diese Grundwerte wichtig sind, stimmt am 13. Juni NEIN zum Terrorismusgesetz.